Lizenzbedingungen

Zwischen der

XIMA MEDIA GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Sascha Tom Weber
Sudhausweg 9
01099 Dresden

(nachfolgend Lizenzgeber)

und dem XIMA® FORMCYCLE Käufer

(nachfolgend Lizenznehmer)

Präambel

Die Software XIMA® FORMCYCLE wird Ihnen mit einer Lizenz­vereinbarung zur Verfügung gestellt, in welcher festlegt ist, was der Lizenznehmerin mit dieser Software tun darf und wie die Garantie­beschränkungen und Schadens­ersatz­ansprüche geregelt sind.

Mit der Installation und der Benutzung der Software bestätigt der Lizenz­nehmer, dass er die Lizenz­vereinbarung gelesen, verstanden und mit ihr einverstanden ist.

Soweit diese Vereinbarung in ein oder mehreren Punkten nicht verstanden wurde, darf der Lizenznehmer die Software nicht installieren, weitergeben, für die Zwecke der Lizenznehmer oder anderweitige Zwecke einsetzen. Der Lizenznehmer erhält in dem Fall keine Lizenz für diese Software.

2) Ausschluss von Einsatzgebieten

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Lizenzgeber darf die Software nicht auf Computern installiert und betrieben werden, die hauptsächlich oder teilweise in folgenden Gebieten eingesetzt werden:

  1. In der Verkehrs­überwachung, Verkehrs­kontrolle, Verkehrs­navigation oder Verkehrs­kommunikation (z.B. Flugzeug­verkehr, Schienen­verkehr).
  2. im Design, Konstruktion, Wartung oder Betrieb irgendeiner atomaren, biologischen oder chemischen Einrichtung.
  3. im Design, Konstruktion, Wartung oder Betrieb von Kraftwerken.
  4. im Design, Konstruktion, Wartung oder Betrieb von Bauwerken.
  5. in medizinischen Einrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern.
  6. in allen Gebieten, bei denen menschliches oder tierisches Leben direkt oder indirekt in Gefahr ist.
  7. in allen Gebieten, bei denen Software­fehler materielle oder immaterielle Schäden oder Verluste nach sich ziehen können.
  8. in Klassen­arbeiten oder Studiums­klausuren oder sonstigen Tests.

Auch ein Einsatz der Software auf Einzel­computern im o.g. Kontext bedarf der Prüfung und Genehmigung durch den Lizenzgeber.

3) Lizenz­vereinbarung

  1. Der Verkäufer liefert Ihnen die Software XIMA® FORMCYCLE, ggf. auch Dokumentationen und Beispieldateien (alles zusammen wird als das 'Produkt' oder 'Software' bezeichnet) und erlaubt Ihnen, das Produkt entsprechend dieser Lizenz­vereinbarung zu verwenden. Das Copyright und alle anderen Rechte am Produkt verbleiben bei der Lizenzgeberin, die nicht zwingend der oder die Verkäufer sind. Die Software XIMA® FORMCYCLE besteht aus Java – Quellcode mit Copyright-Vermerken.
  2. Für das unrechtmäßige Entfernen der Copyright-Vermerke und Dekompilieren des Quellcode wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,- Euro vereinbart. Ein höherer nachgewiesener Schaden kann ebenfalls geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind ggf. ausgabeseitige Copyright-Vermerke in den Formularen bzw. Applikationen vorgesehen, die ebenfalls nicht entfernt werden dürfen.

4) Sie dürfen:

  1. Das Programm nur auf einem einzigen Computer oder Netzwerk verwenden und auf diesem nur ein einziges Mal installieren.
  2. Eine Kopie des Programms für Ihr Archiv oder als Backup anfertigen, und das Programm auf eine andere Person übertragen, allerdings nur dann, wenn Sie alle Rechte der Lizenz­vereinbarung abtreten, wenn Sie jedwede Benutzung des Programms beenden, alle Kopien des Programms löschen oder zerstören (das gilt auch für Kopien auf jedem 3 Speichermedium), die Sie während Ihrer Benutzung des Programms angefertigt haben, und wenn die andere Person sich mit den Bedingungen dieser Lizenz­vereinbarung einverstanden erklärt.
  3. Wenn es sich bei diesem Produkt um ein Upgrade eines anderen Produkts handelt, dieses Produkt nur in Verbindung mit dem anderen Produkt benutzen oder übertragen, es sei denn, Sie zerstören es. Wenn es sich um ein Upgrade handelt, dürfen Sie dieses nur dieser Lizenz­vereinbarung entsprechend verwenden.

5) Sie dürfen nicht:

  1. das Produkt anders als in dieser Lizenz­vereinbarung erlaubt anwenden oder kopieren.
  2. die Copyright-Hinweise im Quellcode und den Dokumentationen entfernen.
  3. den Quellcode der Software komplett oder in Teilen für eigene Software­entwicklungen verwenden, dekompilieren oder die Funktionsweise der Software als Grundlage für die Entwicklung einer gleich­gelagerten Software kopieren.
  4. das Produkt außer zu den oben genannten Bedingungen vermieten, verleihen, überlassen oder übertragen.
  5. das Programm oder Veränderungen komplett oder teilweise in ein anderes Programm einfügen.

6) Dauer:

Die Lizenz gilt für die gesamte Zeitdauer Ihrer Verwendung des Produkts. Sie wird allerdings hinfällig, sobald der Lizenznehmer gegen eine oder mehrere Punkte dieser Vereinbarung oder Bedingungen verstößt. Sollte dies der Fall sein, erklärt sich der Lizenznehmer einverstanden, alle Kopien des Produkts unverzüglich zu vernichten. Die unten genannten Garantie- und Haftungsbeschränkungen bleiben allerdings weiter in Kraft, auch wenn die Lizenz­vereinbarungen hinfällig geworden sind.

7) Garantie- und Haftungsbeschränkungen:

  1. Das Produkt wird Ihnen auf der Grundlage des gegenwärtigen Zustands zur Verfügung gestellt.
  2. Aufgrund der Notwendigkeit einer individuellen Konfiguration und der erforderlichen Kenntnisse in der Installation, der Inbetriebnahme und des Betriebes einer komplexen Software und der damit erforderlichen Qualifikationen, wird von den Copyright-Inhabern und dem Verkäufer keinerlei Gewährleistung übernommen, sofern die Installation von dem Käufer selbst vorgenommen wird.
  3. Ohne weitere Konfiguration und Anpassung an den erforderlichen Zweck (z.B. Installation und Anpassung) ist es nicht möglich, die Software für den erforderlichen Zweck einzusetzen. Die vollständige, uneingeschränkte Haftung geht mit der Installation der Software auf denjenigen über, der die Software installiert und benutzt.
  4. Auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Berechnung, installiert der Verkäufer oder ein, vom Verkäufer beauftragtes Unternehmen die Software und übernimmt damit die Haftung und sorgt für eine einwandfreie Installation der Software.
  5. Diese Lizenz schließt auch Garantieansprüche der Eignung für einen bestimmten Zweck aus, 4 oder solche, die durch geltendes Recht, gesetzliche Vorschriften, Geschäftsgebrauch oder Handelsverkehr verursacht werden, beschränkt sich aber nicht auf diese. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt bei dem Käufer bzw. bei demjenigen, der die Software installiert und in Betrieb nimmt.
  6. Weder die Copyright-Inhaber noch der Verkäufer haben irgendeine Haftungs­verpflichtung dem Käufer oder irgendeiner anderen Person oder Institution gegenüber für jedwede indirekte, zufällige, besondere Schäden oder irgendwelche Folgeschäden. Dies gilt auch für Schäden aus entgangenem Gewinn, verlorenen oder beschädigten Daten oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, selbst dann, wenn die Copyright-Inhaber oder der Verkäufer auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurden oder diese vorhersehbar waren, oder für Ansprüche Dritter. In jedem Fall ist die Haftung für den Verkäufer auf den Betrag beschränkt, den der Käufer für das Produkt bezahlt hat.
  7. Die hier festgelegten Haftungs­beschränkungen gelten unabhängig davon, ob der vermeintliche oder tatsächliche Vertrags­bruch eine grundsätzliche Bedingung oder Vertrags­vereinbarung berührt, oder ein grundsätzlicher Vertrags­bruch ist.

8) Sonstige Bestimmungen:

  1. Diese Lizenz ist die gesamte vertragliche Vereinbarung zwischen den Copyright-Inhabern, dem Verkäufer der Software und dem Käufer und Lizenznehmer der Software.
  2. Sie setzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Verträge oder Ver­einbarungen außer Kraft und kann nur durch einen schriftlichen und unterzeichneten Vertrag verändert werden. Die Lizenz­vereinbarung wird bestimmt und aufgesetzt in Über­einstimmung mit den Gesetzen der Bundes­republik Deutschland.
  3. Falls irgendeine Bestimmung dieser Lizenz­vereinbarung durch ein ordentliches Gericht für ungültig, ungesetzlich oder undurchführbar erklärt werden sollte, wird diese Bestimmung von der Lizenz­vereinbarung ausgenommen. Alle anderen Bestimmungen bleiben aber weiter in Kraft.
  4. Gerichtsstand ist Dresden, Deutschland.